Flüchtlinge in Kirchhundem – Informationen für Helferinnen und Helfer

Stand: 21.04.2016

Es gibt in der Gemeinde Kirchhundem zahlreiche ehrenamtliche Helferinnen und Helfer, die die Flüchtlinge, die aus den verschiedenen Kontinenten und den verschiedensten Ländern zu uns kommen, willkommen heißen wollen und ihnen den Start und das Leben in einer – für sie – fremden Welt etwas erleichtern wollen.

Mit dieser Information sollen diese Helferinnen und Helfer über einige grundlegende Dinge informiert werden.

 

Wir verweisen auch auf die umfassende Handreichung des Kommunalen Integrationszentrums des Kreises Olpe. Die Handreichung ist abrufbar unter www.kreis-olpe.de/ki

Diese Information wird niemals vollständig sein; es ändern sich Zuständigkeiten, Regelungen und Abläufe oder neue Themen werden aktuell und die Helferinnen und Helfer möchten gerne eine Antwort.

Die Redaktion freut sich über Ihre Anregungen, um diese Info weiter zu entwickeln!

 

Redaktion: Bärbel Aßmann-Bals

E-Mail: baerbel.assmann@gmail.com

 

Grundsätzliches

 

Flüchtlinge, die nach Deutschland gelangen, werden zunächst in einer Erstaufnahmeeinrichtung untergebracht und registriert (Erfassung der Personendaten). Die Verteilung auf die einzelnen Bundesländer erfolgt nach einem Verteilungs-Schlüssel. In einem nächsten Schritt können diese registrierten Flüchtlinge einen Asylantrag stellen in der Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, die dieser Erstaufnahmeeinrichtung zugeordnet ist.

Nachdem dieser Asylantrag gestellt wurde, werden sie einem Bezirk zugeordnet. Sie erhalten eine Aufenthaltsgestattung, die nur für den Bezirk gilt, dem sie räumlich zugewiesen wurden. Ab dem 3. Monat ist in Ausnahmefällen auch eine Umsiedlung möglich.

Nach Stellung des Asylantrags wird der Flüchtling zu einem Gespräch bei einem so genannten Entscheider (Mitarbeiter des BAMF) eingeladen, in dem er persönlich seine Fluchtgründe schildern muss. Die Annahme oder Ablehnung des Asylantrags wird dann von den Entscheidern getroffen. Leider dauert es oft mehrere Monate, bis es zu diesem Gespräch kommt, und weitere Zeit bis ein Bescheid vorliegt.

Mit Anerkennung des Asylantrags wird der Flüchtling zum Asylberechtigten oder anerkannten Flüchtling und erhält ein Aufenthaltsrecht für mindestens drei Jahre. Danach wird geprüft, ob er unbefristet bleiben darf. Der Asylbewerber erhält die gleichen sozialen Rechte wie deutsche Bürger.

Wird der Antrag nicht anerkannt, aber im Heimatland gibt es Hindernisse für die Abschiebung (es drohen direkte Gefahren wie Folter oder Todesstrafe), erhält der Asylbewerber eine befristete Aufenthaltserlaubnis für ein Jahr, die aber kaum soziale Rechte beinhaltet.

Gibt es anerkannte Abschiebungshindernisse (z.B. wenn ein Flüchtling oder seine minderjährigen Kinder eine medizinische Behandlung in Deutschland benötigen), erhält der Asylbewerber eine Duldung. Mit einer Duldung muss er nicht direkt ausreisen, kann aber jederzeit abgeschoben werden.

Wenn Asylbewerber einen Bescheid auf ihren Antrag erhalten, ist diesem Antrag immer eine Rechtshelfsbelehrung angefügt, in der die Möglichkeiten und die Fristen für Widerspruch, etc. detailliert beschrieben sind.

 

Arbeitskreise

 

Zur Koordination der ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer hat sich ein Koordinierungskreis gebildet. Nachfolgend die Adressen der Mitglieder in diesem Lenkungskreis:

 

Ansprechpartner/in

 

Bärbel Aßmann-Bals

 

Li Müller

 

Tel.

 

0170 4845079

 

0151 12488350

 

Arztbesuche

Nach §4 des Asylbewerberleistungsgesetzes können Asylbewerber bei akuten Erkrankungen und Schmerzzuständen einen Arzt oder Zahnarzt aufsuchen.

Dafür werden vom Sozialamt der Gemeindeverwaltung im akuten Fall Krankenscheine (jeweils für Allgemeinmediziner oder Zahnarzt) ausgestellt, die für das gesamte Quartal gelten. Diese Krankenscheine können ggf. auch betreuende Personen abholen. Der Arzt stellt bei Erfordernis auch eine Überweisung für einen Facharzt zur Weiter-/Mitbehandlung aus.

Wenn stationäre Aufenthalte oder besondere Eingriffe erforderlich sind, erhält die Gemeindeverwaltung ggf. einen Kostenvoranschlag, um die Übernahme der anfallenden Kosten zu bestätigen.

Bei akuten Erkrankungen nachts oder am Wochenende kann auch der zuständige Notdienst angerufen bzw. aufgesucht werden. Der Notdienst wird rückwirkend bei der Gemeindeverwaltung die Kostenübernahme beantragen.

Werdenden Müttern und Wöchnerinnen wird bei Bedarf ärztliche und pflegerische Hilfe und Betreuung, Hebammenhilfe, Arznei-, Verband- und Heilmittel gewährt.

Kosten für Zahnersatz, Zahnspangen, Brillen, etc. werden nur dann übernommen, wenn sie aus medizinischer Sicht unaufschiebbar sind.

 

Ärztliche Untersuchung

Bei der Erstaufnahmestelle werden die Flüchtlinge ärztlich untersucht und geröntgt (Ausschluss einer TBC-Erkrankung).

(siehe auch Impfungen)

 

Asylberechtigte

Bei Asylberechtigten ist dem Asylantrag stattgegeben worden und sie erhalten eine Aufenthaltserlaubnis sowie den blauen Flüchtlingspass der Genfer Flüchtlingskonvention.

 

Asylbewerber in der Gemeinde Kirchhundem

Die Gemeinde erhält von der Bezirksregierung wenige Tage vorher eine Information über die Anzahl der zugewiesenen Flüchtlinge. Es wird ein Ankunftstag angegeben, die Uhrzeit ist jedoch ungewiss. Auch die Zahl der tatsächlich ankommenden stimmt nicht immer mit der avisierten Zahl überein. Ursache hierfür sind unvorhersehbare Schwierigkeiten bei der Personenfeststellung in der Erstaufnahmeeinrichtung. Die Flüchtlinge werden von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen des Sozialamtes in Empfang genommen und die Personalien aufgenommen. Sie erhalten Bettwäsche und Schlüssel.

Im Übrigen ist eine Grundausstattung, sofern sie nicht durch die Geldleistungen (Regelsätze) abgedeckt ist, in den Wohnungen vorhanden. Sie werden informiert über die laufenden Leistungen, Vorsprechtermine, Ansprechpartner und das Verfahren beim Ausländeramt. Sie werden von der Gemeinde zu den Unterkünften gebracht. Dort wird ihnen alles erklärt.

Einzelpersonen werden im Regelfall in Gemeinschaftsunterkünften (Sporthalle oder Häuser) untergebracht, Familien sollen bevorzugt in Wohnungen einziehen. Wenn möglich, wird dabei versucht darauf zu achten, dass Personengruppen aus diversen Gründen nicht zusammen in eine Wohnanlage kommen.

Durch Zuzüge, Wegzüge und Umzüge sind laufend Veränderungen gegeben. Das Sozialamt bemüht sich, jeweils die ehrenamtlichen Ansprechpartner vor Ort zu informieren. Es wurde vereinbart, dass derartige Veränderungen so früh wie möglich per Mail gemeldet werden.

 

AsylbLG

Das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) regelt, welche Leistungen Flüchtlinge erhalten.

 

Asylverfahren

Im Asylverfahren prüft das BAMF ob die Flüchtlingseigenschaft zutrifft und der Flüchtling dadurch eine Anerkennung als Asylberechtigter erhält. Hilfsweise wird geprüft, ob im Herkunftsland ein ernsthafter Schaden droht oder Abschiebungsverbote für das Zielland bestehen. Eine Beschreibung über die geplanten Abläufe des Asylverfahrens finden Sie auf der Homepage, Unterseite: Helferinfo.

 

BAMF

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge

Zuständiges Bundesamt für alle Asylverfahren in der Bundesrepublik Deutschland.

 

Bauamt der Gemeinde Kirchhundem

Zuständig u.a. für Reparaturen und Störungen in Sammelwohnanlagen und Anmietung von Wohnungen.

Frank Vollmer, Tel. 02723 / 409 – 48

 

Betreuung

Die Betreuung der Flüchtlinge sollte nach dem Motto „Hilfe zur Selbsthilfe“ erfolgen. Die Flüchtlinge haben in ihrer verlassenen Heimat viele schlimme Dinge erlebt und ebenfalls auch auf ihrem Weg bis zu uns. Sie haben dabei aber auch gezeigt, dass sie in der Lage sind, schwierige Situationen zu meistern. Auch vor der Flucht waren die Menschen weitestgehend selbständig. Die Unterstützung sollte daher als „Starthilfe“ verstanden werden.

 

Bezirksregierung Arnsberg

Die Bezirksregierung in Arnsberg ist zuständig für die Verteilung der Flüchtlinge in Nordrhein-Westfalen. Auf der Internetseite der Bezirksregierung finden Sie umfangreiche Informationen:

www.lum.nrw.de/Infopool-Fluechtlinge  oder
www.bezreg-arnsberg.nrw.de/integration_migration/fluechtlinge_in_nrw

 

Brandschutz in Flüchtlingsheimen

Die Feuerwehr macht für die größeren Objekte (Container, Turnhallen) das Angebot, einmal pro Woche nach dem Rechten zu sehen (Fluchtwege, Feuerlöscher, Rauchmelder, liegt Brennbares herum).

Ansprechpartner sollen die ehrenamtlichen Betreuer vor Ort sein.

 

Bus und Bahn

Sobald für die Flüchtlinge die Sozialleistungen bewilligt sind, können sie die personengebundene Mobilitätscard für die Kreise Siegen-Wittgenstein und Olpe erwerben (z.Zt. 29,90 € / Monat). Mit dieser Karte können Bus und Bahn in den Kreisgebieten genutzt werden. Näheres ist dem Flyer zu entnehmen.

Die Mobilitätscard gilt nicht in den Bürgerbussen!

Informationen zum Angebot des Bürgerbus finden sich unter: www.buergerbus-kirchhundem.de

 

Deutschkurse

In verschiedenen Orten werden für Erwachsene Deutschkurse angeboten, die von ehrenamtlichen Helfern durchgeführt werden. Nähere Informationen hat der Ansprechpartner für die jeweilige Ortschaft bzw. die Ansprechpartnerin Deutschunterricht.

Weiterhin sind verschiedene Hefte zum Selbststudium verfügbar. U.a. ist ein Heft „Willkommen! Die deutsche Sprache – erste Schritte“, herausgegeben von der Flüchtlingshilfe München e.V. in den Sprachen Englisch, Französisch, Arabisch und Tigrinisch (für Eriträer) verfügbar. (www.fluechtlingshilfe-muenchen.de bzw. beim Kommunalen Integrationszentrum des Kreises Olpe)

 

Ehrenamtliche Hilfe

Zur Organisation der vielen Helfer/innen, die bei der Bewältigung der Flüchtlingsströme und Integration der Flüchtlinge helfen, hat sich in der Gemeinde Kirchhundem ein Lenkungskreis gebildet.

Ebenfalls wurden für die einzelnen Ortschaften, in denen Asylbewerber untergebracht sind, Ansprechpartner gefunden, die die Arbeit der vielen Helferinnen und Helfer innerhalb einer Ortschaft koordinieren.

 

Ehrenamtskartei

In der Ehrenamtskartei sollen alle ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer mit Namen, Kontaktadressen und ihren Tätigkeiten aufgeführt werden. Auf Basis der Angaben in der Ehrenamtskartei kann von Seiten der Gemeindeverwaltung auch ein Versicherungsschutz angemeldet werden. Die Ehrenamtskartei wird zentral gepflegt bei Frau Schröder. Namen, Telefon-Nr. oder Mailadressen werden ohne Zustimmung der Personen nicht veröffentlicht.

 

Erstaufnahmeeinrichtung (EAE)

Die Aufgaben einer EAE erstrecken sich unter anderem von der Registrierung von Flüchtlingen über die ärztliche Untersuchung von Flüchtlingen (z.B. Impfungen) bis hin zur Vorstellung der Flüchtlinge beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zwecks Einleitung des Asylverfahrens. Flüchtlinge bleiben in der Regel fünf bis acht Tage in einer EAE. Z.Zt. sind in NRW fünf EAE eingerichtet.

 

Erstausstattungspaket

Bei Ankunft erhalten die Asylbewerber von der Gemeindeverwaltung ein Set Bettwäsche und ein Hygiene-Starterpaket.

Weiterhin erhalten sie die ihnen zustehenden Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (siehe Geldleistungen) Taschengeld für den laufenden Monat.

 

Fahrkarten

Sofern die Asylbewerber keine Ausbildungsmaßnahmen besuchen und ihnen dafür eine Dauerfahrkarte zur Verfügung gestellt wird, müssen sie bei Fahrten die Fahrkarten von ihrem Taschengeld bezahlen.

(siehe auch: Bus und Bahn)

 

Flüchtlinge

Sind nach der Genfer Flüchtlingskonvention Menschen, die aus politischen Gründen oder wegen ihrer Rasse, Religion oder Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe in ihrem Heimatland bedroht sind.

 

Frauen

Flüchtlingsfrauen können in ihren Heimatländern oder auf der Flucht viele schlimme Dinge erlebt haben. Medica-Mondiale hat Tipps zusammengetragen für Ehrenamtliche im Kontakt mit geflüchteten Frauen.

 

Geduldete Flüchtlinge

Geduldete Flüchtlinge können bis auf Weiteres in Deutschland bleiben. Ihre Abschiebung wird nur vorübergehend ausgesetzt, solange das Abschiebungshindernis besteht.

Eine Duldung kann sich über mehrere Jahre erstrecken, sodass Integrationsmaßnahmen (Sprachkurse, Schulbesuch) möglich sind.

 

Geldleistungen

Die Flüchtlinge erhalten nach dem AsylbLG (Asylbewerber-Leistungsgesetz) Taschengeld für ihren persönlichen Bedarf (für Verkehr, Freizeit, Bildung, Nachrichtenübermittlung, etc.) und weitere Geldleistungen für die Haushaltsführung (Nahrungsmittel, Getränke, Bekleidung, Schuhe, Wohnen, Energie und Gesundheitspflege).

Das Taschengeld beträgt für einen alleinstehenden Erwachsenen  143 €. Ein Ehepaar bekommt 258 € und weitere erwachsene Haushaltsangehörige 113 €; Kinder je nach Alter zwischen 85 und 92 €.

Für die Haushaltsführung erhalten erwachsene Alleinstehende 216 €; für Kinder und weitere Haushaltsmitglieder wird zwischen 133 und 194 € gezahlt.

Die Gemeinde übernimmt zusätzlich die Wohnkosten (voll möbliert). Stromverbrauch müssen die Asylbewerber selbst bezahlen; dafür wird eine altersabhängige Pauschale von der Geldleistung abgezogen (ca. 30 € je Person und Monat).

 

GEZ

Ankommende Flüchtlinge werden vom Sozialamt direkt angemeldet und sind von den Gebühren befreit. Sollte trotzdem jemand ein Anschreiben in einer Asylbewerber-Wohneinrichtung bekommen, genügt ein Anruf bei folgender Service Hotline: 01806999555.

Es ist möglich, dass Flüchtlingsfamilien nach Bezug einer Wohnung ein Schreiben von der GEZ für die Bezahlung der festgelegten Rundfunkgebühr erhalten. Dem Anschreiben ist beigefügt ein Antrag für die Befreiung von den Gebühren. Dieser Antrag sollte von der Flüchtlingsfamilie („Haushaltsvorstand“) unterschrieben und beim Sozialamt eingereicht werden. Hier ist darauf zu achten, dass die Fristen eingehalten werden.

 

Heizung

Störungen an der Heizungsanlage in Sammelunterkünften sind an das Gebäudemanagement der Gemeindeverwaltung Kirchhundem (Tel. 02723 / 409-48) zu melden, das den Schaden entweder durch einen Hausmeister beseitigt oder eine Fachfirma beauftragt.

In wirklich dringenden Notfällen (Heizungsausfall!) außerhalb der Dienstzeiten in der Gemeindeverwaltung kann auch direkt der Notdienst über ein Bereitschaftshandy 0175 / 1834042 benachrichtigt werden.

 

Impfschutz für Helferinnen und Helfer

Gemäß den Vorgaben der ArbMedVV und den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission des RKI (Robert Koch Institutes) sollten Mitarbeiter/innen einschließlich ehrenamtlich Beschäftigte bei Kontakt mit Asylsuchenden oder Flüchtlingen in entsprechenden Einrichtungen oder Unterkünften wegen der möglichen Gefährdung durch Schmierinfektionen aus beruflicher Indikation gegen Hepatitis A und Hepatitis B geimpft sein.

(Details siehe Schreiben des Arbeitsmedizinischen Zentrums vom 09.10.2015)

 

Impfungen

In der Erstaufnahmestelle werden Impfungen bescheinigt. Von Seiten der Bezirksregierung Arnsberg werden im Internet am 25.11.2015 in Bezug auf ärztliche Untersuchungen in Unterbringungseinrichtungen folgende Informationen gegeben:

Gem. § 62 Abs. 1 AsylVfG sind Ausländerinnen und Ausländer, die in einer Aufnahmeeinrichtung zu wohnen haben, verpflichtet, eine ärztliche Untersuchung auf übertragbare Krankheiten einschließlich einer Röntgenaufnahme der Atmungsorgane zu dulden. Den Umfang der zu duldenden Untersuchung hat das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter mit seinen Bestimmungen vom 15.12.2015 wie folgt konkretisiert:

 

Die Untersuchung umfasst:

– wenn möglich, eine orientierende Anamnese/ Impfausweiskontrolle

– eine orientierende körperliche Inaugenscheinnahme (Krätzemilben- und Läusebefall eingeschlossen)

– bei Personen, die das 15. Lebensjahr vollendet haben, eine Röntgenaufnahme der Atmungsorgane zur Untersuchung auf eine
   behandlungsbedürftige Tuberkulose

– bei Kindern unter 15 Jahren und Schwangeren einen Interferon-Gamma-Test, bzw. bei Kindern unter 6 Jahre einen Tuberkulintest

– Impfangebot (Angebotspflicht der Einrichtung), bestehend aus:

  • für Kinder ab 2 Monate bis einschließlich 8 Monate: Tetanus, Diphtherie, Keuchhusten, HiB, Polio, Hepatitis B

  • für Kinder ab 9. Monate bis einschließlich 4 Jahre : Tetanus, Diphtherie, Keuchhusten, HiB, Polio, Hepatitis B, Masern, Mumps, Röteln, Varizellen

  • für Kinder ab 5 Jahre bis einschließlich 12 Jahre: Tetanus, Diphtherie, Keuchhusten, Polio, Masern, Mumps, Röteln, Varizellen

  • für Kinder ab 13 Jahre und Erwachsene, die nach 1970 geboren sind: Tetanus, Diphtherie, Keuchhusten, Polio, Masern, Mumps, Röteln

  • für Erwachsene, die vor 1970 geboren sind: Tetanus, Diphtherie, Keuchhusten, Polio

 

Zusätzliche Indikationsimpfung gegen Influenza für:

  • Schwangere ab etwa der 20. Woche
  • Personen ab 60 Jahren und
  • Kinder und Erwachsene mit chronischen Krankheiten

 

Bei Bedarf sprechen Sie bitte das Sozialamt an. Das Robert-Koch-Institut bietet auf seiner Internetseite mehrsprachige Informationsmaterialien zum Thema Impfung an und auch einen Impfkalender in 20 Sprachen.

(siehe Helferinfo)

 

Infotelefon für die Flüchtlingshilfe in Kirchhundem

In der Gemeindeverwaltung ist Frau Marleen Schröder Ansprechpartnerin für die Fragen der Flüchtlingshilfe. Sie ist erreichbar über E-Mail m.schroeder@kirchhundem.de und über das Diensttelefon 0 27 23 /409 47

 

Kinderbetreuung

Teilweise wird in den Orten eine Kinderbetreuung organisiert. Informationen dazu erhalten sie bei den örtlichen Ansprechpartnern.

 

Kindergarten

Die meisten Kindergärten sind voll belegt und haben für die Kindergartenplätze Wartelisten. Die Aufnahme der Kinder muss nach der Reihenfolge in der Warteliste erfolgen.

 

Kinder traumatisiert

Es ist möglich, dass insbesondere Kinder vor oder während ihrer Flucht Schreckliches erleben mussten und jetzt traumatisiert sind. Eine Reihe geeigneter Bücher ist beim Kommunalen Integrationszentrum des Kreises Olpe verfügbar. Frau Spornhauer berät gern zu geeigneter Literatur (Tel. 02761 / 81749).

Aus dem persönlichen Kontakt zu geflüchteten Familien hat die Autorin Susanne Stein das Bilderbuch „Das Kind und seine Befreiung vom Schatten der großen, großen Angst“ veröffentlicht, das für Flüchtlingsfamilien mit ihren Kindern ab 10 Jahren und ihre Unterstützer/innen geeignet ist. Es kann ebenfalls in Schulen und Kitas verwendet werden. Neben der deutschen Ausgabe ist es in Englisch, Arabisch und Farsi (wird gesprochen u.a. in Iran, Afghanistan, Tadschikistan, Aserbeidschan, Pakistan und Irak) verfügbar und kann heruntergeladen werden. Das Kopieren, Versenden und Ausdrucken dieses Buches ist von der Autorin ausdrücklich erlaubt!

Weiter gibt es von der Kinderbuchautorin Kirsten Boie das Bilderbuch „Bestimmt wird alles gut“, das als Unterrichtsmaterial zur Flüchtlingskrise verwendet werden kann. Diese Boardstory ist bis zum 30.04.2016 kostenlos verfügbar.

 

Kleiderladen (Hundemstr. 36, Kirchhundem)

Nicht nur Flüchtlinge (Ausweis durch BÜMA-Bescheinigung), sondern auch andere Bedürftige (Ausweis durch Jobcenter-Bescheid) aus der Gemeinde Kirchhundem können für ihren Bedarf Kleidung, Schuhe, Bettwäsche oder Spielzeug im Kleiderladen Kirchhundem in Kirchhundem, Hundemstr. 36, erhalten.

Der Kleiderladen ist geöffnet

Montags von 09.30 Uhr bis 16.30 Uhr

Mittwochs von 09.30 Uhr bis 16.30 Uhr

 

Dienstags und Donnerstags nur Beratung. Keine Annahme, kein Verkauf.

 

Kontakt: 02723 6872390

 

Kleiderspenden

Für den Kleiderladen wird gut erhaltene, noch tragbare, saubere Bekleidung und Schuhe für Damen, Herren und Kinder, Bettwäsche, Schulbedarf und Spielzeug gesammelt. Die Schuhe bitte säubern und an den Schnürsenkeln paarweise zusammenbinden. Da die Lagerkapazität begrenzt ist, bitte möglichst nur Kleidung entsprechend der Jahreszeit spenden. Sie erleichtern dem Kleiderladen die Arbeit, wenn Sie die Kleidung möglichst gefaltet und nach Größen sortiert abgeben. Eine Beschriftung der Tüten/Kartons wäre optimal.

Zur Zeit werden keine oder nur sehr spezielle Kleiderspenden benötigt. Was benötigt wird, wird regelmäßig über die Homepage veröffentlicht.

 

Konflikte

Wenn es zwischen den Flüchtlingen oder zwischen Flüchtlingen und Ihnen oder Dritten Konflikte gibt, versuchen Sie die innerhalb Ihres Arbeitskreises oder innerhalb der Ortsgruppe zu lösen oder nehmen Sie ansonsten Kontakt mit dem Sozialamt auf.

 

Krankenversicherungen

Ab dem 15. Aufenthaltsmonat können die Personen bei der AOK und den anderen gesetzlichen Krankenkassen angemeldet werden. Vorher erfolgt Kostenübernahme durch die Gemeinde siehe Arztbesuche.

 

Mietwohnungen

Wenn aus der Bevölkerung Mietwohnungen angeboten werden, ist das Bauamt der Gemeindeverwaltung für die Begutachtung zuständig und schließt bei Eignung auch die Mietverträge.

Bei Einzelwohnungen in Zwei- oder Mehrfamilienhäusern erfolgt die Auswahl der zugewiesenen Familien im Regelfall in Abstimmung mit den Vermietern. Verantwortlicher Mieter ist die Gemeinde Kirchhundem.

Die Wohnungen werden vor Bezug durch Asylbewerber mit Waschmaschine, Trockner, Küche, Schrank oder Spind, Bett mit Matratze ausgestattet. Ansprechpartnerin bei der Gemeindeverwaltung ist

H. Föhres

Tel. 02723 409 61

E-Mail: h.foehres@kirchhundem.de

 

 

Migrant

Migration meint allgemein die Abwanderung in ein anders Land, in eine andere Gegend, an einen anderen Ort (DUDEN). Sie geschieht häufig aus politischen, meistens jedoch aus wirtschaftlichen Gründen. Im Aufenthaltsgesetz ist geregelt, unter welchen Voraussetzungen Nicht-EU-Bürgerinnen und -Bürger eine Aufenthaltsgenehmigung erhalten können.

 

Möbel

Wenn gut erhaltene gebrauchte Möbel abzugeben sind, bitte Bedarf erfragen bei Marleen Schröder (Tel. 02723/ 409 47).

 

Mülltrennung

In angemieteten Wohnungen ist auf die Müllsortierung zu achten. Bei der Gemeindeverwaltung stehen farbige Blätter zur Verfügung, in denen grafisch verdeutlicht wird, welcher Müll in welche Tonne kommt. In Sammelunterkünften (Oberhundem, Heinsberg) wird der Müll in großen Containern gesammelt. Ein Info-Blatt zur Mülltrennung im Kreis Olpe findet sich hier.

 

Orientierungshilfe für das Leben in Deutschland

Diese Orientierungshilfe enthält nützliche Tipps für das Leben in Deutschland, u.a. zu den Themen Öffentliches Leben, Persönliche Freiheiten, Zusammenleben, Gleichberechtigung, Umwelt und Formalitäten und Verwaltung. Sie ist neben Deutsch in weiteren neun Sprachen (u.a. Arabisch, Pashto, Dari, Serbisch und Albanisch) verfügbar und kann im Internet heruntergeladen werden: www.refugeeguide.de.

Weiterhin ist ein entsprechender Poster verfügbar, der in den Unterkünften ausgehängt werden kann, und in dem in elf Sprachen auf diese Broschüre hingewiesen wird. Über den abgebildeten QR-Code gelangen die Besitzer von internetfähigen Smartphones direkt auf die entsprechende Internetseite.

 

Örtliche Ansprechpartner

Für die einzelnen Ortschaften in der Gemeinde Kirchhundem haben sich Ansprechpartner bereit erklärt, die Aktivitäten innerhalb einer Ortschaft zu koordinieren. Die Liste findet sich unter der Rubrik Ansprechpartner.

 

Patenschaften

Für die Integration der Flüchtlinge ist es sehr hilfreich, wenn jemand eine Patenschaft für eine Familie übernimmt, d.h. ständig Kontakt hält und sie beim Hineinfinden in den Alltag unterstützt.

 

Privatsphäre

Viele ehrenamtliche Helferinnen und Helfer wenden für die Flüchtlingshilfe mehr Zeit auf als sie ursprünglich geplant hatten. Zum Entspannen und Kraft tanken sind Pausen unabdingbar. Bitte respektieren Sie die Auszeiten der Helferinnen und Helfer.

Beachten Sie bitte auch die Privatsphäre der Flüchtlinge in ihren Unterkünften.

 

Recht

Unter den Flüchtlingen werden oftmals Namen von Anwälten ausgetauscht, die bei Asylthemen erfolgreich Rechtsbeistand geleistet haben.

Wenn Fragen seitens der Flüchtlinge gestellt werden, ist zu empfehlen, sich zunächst einmal die schriftlichen Unterlagen der Behörden (BAMF oder Kreis Olpe) zeigen zu lassen.

Zum Thema Asylrecht steht der VAKS (Verein für soziale Arbeit und Kultur) beratend zur Verfügung:

VAKS

Sandstr. 12

57072 Siegen

Tel. 0 271 387830

E-Mail: info@vaks.info

 

Reinigungsdienst

Asylbewerber haben die Sammelunterkünfte und auch die Mietwohnungen zu pflegen und sauber zu halten.

In Sammelunterkünften wird ggf. gemeinsam mit Mitarbeitern der Gemeindeverwaltung ein Putzplan aufgestellt.

 

Reparaturen

Defekte und Schäden an Sammelunterkünften sind Herrn Klaus Ulrich bei der Gemeinde (Tel. 0 2723 / 409 53) zu melden. Der Schaden wird entweder durch eigene Mitarbeiter behoben oder es wird von der Gemeindeverwaltung ein Handwerker beauftragt.

Sind Schäden mutwillig oder vorsätzlich verursacht worden, können die Verursacher zu Schadensersatzleistungen (Einbehalt von Taschengeld) herangezogen werden.

 

Runder Tisch

Runde Tische sollen dem Austausch und der Information unter den ehrenamtlichen Helfern dienen.

 

Sammelunterkünfte

In Sammelunterkünften sind je Zimmer mehrere Bewohner untergebracht. Wenn möglich, werden Asylbewerber mit Disharmonien auf Grund der Nationalität oder Religion möglichst nicht in einem Bereich untergebracht.

Jede Person erhält ein Bett mit Matratze und einen Schrank bzw. Spind zugeordnet. Für die Wohngruppen stehen Waschmaschine und eine Gemeinschaftsküche zur Verfügung. Für die Wohngruppen sind Geschirr, Besteck und Töpfe vorhanden. Gemeinsam mit einem Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung werden z.B. Putzpläne aufgestellt.

 

Schulessen

Besuchen die Schüler eine der Schulen mit Offenem Ganztagsbetrieb, so können sie dort auch am Schulessen teilnehmen. Die Kosten werden von der Gemeinde übernommen. Evtl. ist ein kleiner Eigenbeitrag nötig.

 

Schulpflicht

Für die Kinder von Flüchtlingen besteht Schulpflicht. Die Schule bekommt eine Meldung über die zugezogenen Kinder. Jedoch können auch ehrenamtliche Helfer gemeinsam mit den Erziehungsberechtigten die Kinder bei der Schule anmelden (ohne Mitnahme der Kinder) und z.B. den Bustransfer etc. klären. Die Schule meldet das Kind dem Gesundheitsamt Olpe und von dort erhalten die Eltern / das Kind eine Mitteilung über den Termin der Schuluntersuchung.

Für die Flüchtlingskinder werden Leistungen aus dem Paket Bildung und Teilhabe -BUT- beantragt. Hierbei handelt es sich um Zahlungen in Höhe von 70,00 € für das erste Schulhalbjahr und 30,00 € für das zweite Schulhalbjahr, für die Anschaffung von Schulmaterialien. Diese Leistung wird auf das Schulkonto überwiesen. Die anzuschaffenden Materialien werden von der Schule angeschafft und den Kindern zur Verfügung gestellt.

Weiterhin können auf Antrag beim Sozialamt die Kosten für evtl. Klassenausflüge übernommen werden. Ansprechpartnerin für Schulangelegenheiten bei der Gemeinde Kirchhundem ist Frau Rüsche, (Tel.  02723 / 409 – 41).

 

Sozialamt

Ansprechpartner beim Sozialamt der Gemeinde Kirchhundem sind (Bitte Öffnungszeiten beachten):

Herr Hoppe (Tel. 02723 / 409 – 18)

Frau Weyand (Tel. 02723 / 409 – 20)

Frau Serrano-Dommes (Tel. 02723 / 409 – 64)

 

Frau Schröder (Tel. 02723 / 409-47)

Frau Schneider (Tel. 0 2723 / 409 – 15)

 

Straßenverkehr

Der ADAC hat einen Flyer in arabischer Sprache mit wichtigen Hinweisen zum Straßenverkehr und zu Verkehrszeichen entwickelt:

https://stiftung.adac.de/_mmm/pdf/SGE_FOL_Verkehrssicherheit_Flüchtlinge_A3_01_16_Internet_258151.pdf

 

Strom

Probleme bei der Stromversorgung in Sammelunterkünften sind an das Bauamt der Gemeinde Kirchhundem, Herr Vollmer (Tel. 02723 / 409 – 48) zu melden, das den Schaden entweder durch einen Hausmeister beseitigt oder eine Fachfirma beauftragt. In wirklich dringenden Notfällen (Stromausfall!) außerhalb der Dienstzeiten in der Gemeindeverwaltung kann auch direkt das Notfall-Handy angerufen werden: 0175 1834042.

 

Telefon

Den Asylbewerbern werden von der Gemeinde keine Telefone zur Verfügung gestellt. Auch die Telefonkosten müssen sie von ihrem Taschengeld bestreiten.

 

Trinkwasser

Anders als in den Herkunftsländern der Flüchtlinge ist bei uns das Wasser von bester Qualität als Trinkwasser geeignet. Beim Sozialamt ist ein mehrsprachiger Flyer verfügbar, der darauf hinweist.

 

Übersetzungen, Dolmetscher

Die Gemeinde Kirchhundem verfügt über einen Dolmetscher-Pool.

Ansprechpartnerin: Marleen Schröder, Tel 02723 / 409 47.

Auch das Kommunale Integrationszentrum beim Kreis Olpe verfügt über einen Dolmetscher-Pool,  http://www.kreis-olpe.de/ki

 

Vereine

Asylbewerber können auf Wunsch in Vereinen aktiv werden. Viele Vereine zeigen eine erfreulich große Bereitschaft, Asylbewerber aufzunehmen und mitwirken zu lassen. Weiteres ist mit den Vereinen abzusprechen.

 

Versicherungen für Flüchtlinge

Die Kosten für die medizinische Versorgung der Flüchtlinge ist in dem AsyslbLG geregelt.

Asylbewerber sind in der Regel nicht haftpflicht- oder unfallversichert. Asylsuchende, die anderen einen Schaden zufügen, sind grundsätzlich persönlich zum Ausgleich verpflichtet. Hierfür haften sie mit ihrem gesamten pfändbaren Vermögen. Die Gemeindeverwaltung ist nicht verpflichtet, die von Asylsuchenden verursachten Schäden auszugleichen.

Bei aktiver Mitwirkung in Sportvereinen sind die Flüchtlinge im Rahmen einer Gruppenversicherung (so genannte Sportversicherung) mindestens unfall- und haftpflichtversichert. Informationen zum Versicherungsschutz finden sich hier.

 

Versicherungsschutz im Ehrenamt

Informationen zum Versicherungsschutz bei ehrenamtlicher Tätigkeit sind zu finden im Internet unter: www.mfkjks.nrw.de (Ministerium – Bürgerschaftliches Engagement – Versicherungsschutz für Ehrenamtliche).

KFZ-Schäden am privaten PKW, die bei Fahrten der Helfer/innen im Auftrag der Gemeinde mit Flüchtlingen zu Behörden oder Ärzten entstanden sind, können ggf. über eine Versicherung der Gemeinde abgewickelt werden.

Alle ehrenamtlichen Helfer und Helferinnen sollten sich bei der Gemeinde Kirchhundem anmelden, um für den Versicherungsschutz registriert zu sein. Das Procedere über die vorherige Anmeldung der Fahrten muss noch festgelegt werden. Weitere Informationen folgen.

 

Warenkorb

Bedürftige und auch Flüchtlinge aus der Gemeinden Kirchhundem erhalten im Warenkorb in Lennestadt-Altenhundem nach Anmeldung an jedem dritten Mittwoch im Monat von 13.00 - 17.00 Uhr Lebensmittel.

 

Wörterbuch, mehrsprachig

Vom Kreis Olpe ist ein Mini-Dolmetscher in den Sprachen Deutsch, Albanisch, Arabisch, Englisch, Französisch, Russisch und Serbisch herausgegeben worden. Gegen eine Schutzgebühr von 2,00 € ist er beim Kommunalen Integrationszentrum des Kreises Olpe erhältlich (http://www.kreis-olpe.de/ki)

Sprechen Sie ggf. den Ansprechpartner Ihrer Ortschaft oder die Mitglieder des Lenkungskreises an.

 

Zentrale Unterbringungseinrichtung (ZUE)

Bei den Unterbringungseinrichtungen wird zwischen den Zentralen Unterbringungseinrichtungen (ZUE) und Notunterkunfteinrichtungen (NU) unterschieden.

Zentraler Unterschied zwischen beiden Einrichtungen ist die zeitliche Nutzung. Während ZUE für einen längeren Zeitraum genutzt werden können, dienen NU der Überbrückung eines Engpasses in den ZUE. In den Unterbringungseinrichtungen werden Zufluchtsuchende solange untergebracht und versorgt, bis eine endgültige Entscheidung über ein Asylverfahren ansteht. Das kann bis zur drei Monaten nach § 47 Asylverfahrensgesetz dauern. Zur Zeit sind in NRW über 20 ZUE eingerichtet.